PRIVATGUTACHTEN

Was ist ein Privatgutachten?

Jede Person/Unternehmen hat zu jeder Zeit das Recht, bei eventuellen Uneinigkeiten mit dem Auftragnehmer/Unternehmer oder mit dem Auftraggeber/Besteller, die eigene Haltung durch Hinzuziehung eines Sachverständigen und Erstellung eines Privatgutachtens zu überprüfen und möglicherweise zu bekräftigen.

Als Privatgutachten werden Gutachten bezeichnet, die außergerichtlich erstellt werden.

Von wem wird das Privatgutachten beauftragt?

Private Auftraggeber sind nicht nur Privatpersonen im allgemeinen Sinne, sondern der Kreis der möglichen Auftraggeber bezieht sich auf den gesamten außergerichtlichen Bereich. So sind u.a. mögliche Auftraggeber Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen, Banken, Behörden, Rechtsanwälte, Bauherren, Kommunen usw.

Das Privatgutachten trägt zur Klärung von unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten bei und führt meist zu einer außergerichtlichen Einigung.

SCHIEDSGUTACHTEN

Was ist ein Schiedsgutachten und wann ist dies sinnvoll?

Eine weitere Möglichkeit ohne Gerichtsverfahren eine Einigung zu erzielen, besteht in der Beauftragung eines Schiedsgutachtens.

Parteien die untereinander ein gutes Verhältnis haben und ihre Beziehungen nicht durch einen aufgetretenen Streit belasten möchten, können auf ein Schiedsgutachten zurückgreifen. Hierbei beauftragen Auftragnehmer/Unternehmer und Auftraggeber/Besteller, die sich über ein bestimmtes Problem nicht einigen können – wie zum Beispiel die Ursachen von Mängeln – gemeinsam eine dritte Person, hier z.B. den Fachsachverständigen, der über die strittigen Fragen für sie entscheiden soll.

Diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung bietet hinsichtlich Zeit, Kosten und Wahrung der guten Beziehungen eine Alternative zu einem langwierigen Rechtsstreit.

GERICHTSGUTACHTEN

Was sind Gerichtsgutachten und wer beauftragt diese?

Das Gerichtsgutachten wird ausschließlich von einem Gericht in Auftrag gegeben. Verfügt das Gericht bei der Klärung einer Fachfrage nicht über eigenes ausreichendes Fachwissen, wird zur Beantwortung der jeweiligen Frage ein Sachverständiger hinzugezogen.

Die zu beantwortenden Fachfragen werden in einem Beweisbeschluss durch das Gericht an den Sachverständigen gerichtet. Durch die Erstellung des Gerichtsgutachtens unterstützt der Sachverständige mit seinem Fachwissen das Gericht bei der Urteilsfindung.

SELBSTÄNDIGES BEWEISVERFAHREN

Was ist ein Selbstständiges Beweisverfahren?

Gerade bei dem heutzutage vorhandenen schnellen Baufortschritt, können in einem späteren Gerichtsverfahren bestimmte Beweise unter Umständen zur Begutachtung durch einen Sachverständigen nicht mehr zu Verfügung stehen.

Hierfür sieht die Zivilprozessordnung eine „spezielle“ Gutachtenart vor, das Selbständige Beweisverfahren.
Ein Selbstständiges Beweisverfahren dient grundsätzlich der Sicherung von Beweisen und wird von einem Gericht beauftragt.
Das Selbstständige Beweisverfahren hat u.a. das Ziel einen Prozess möglichst zu vermeiden, Beweise zu sichern und hierdurch ggf. die Urteilsfindung in einen Rechtsstreit zu beschleunigen.

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Wir erstellen Gutachten für große gewerbliche Bauprojekte, genauso wie für private Bauvorhaben, Bauherren, Vermieter und Mieter.

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